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Sehr geehrte Kundschaft,
wir vertreiben die Versicherungskennzeichen der Württembergischen Versicherungsgesellschaft von der Argentur :
Otmar Baur
In der Britz 34
52372 Kreuzau
Tel. 02422 1544
Im Schadensfall kontaktieren Sie bitte obige Argentur.
Frage : Was muss ich mitbringen um ein Versicherungskennzeichen zu erwerben?
Antwort :
Sie müssen die original Papiere, aus denen wir den Typ und die Fahrgerstellnummer ersehen können, mitbringen
Sollte es eine Mofa sein die umgerüstet wurde, brauchen wir die "TÜV"-
Wir brauchen eine Unterschrift des Versicherungsnehmers oder des Vormunds
Das Versicherungskennzeichen kann nur BAR bezahlt werden! D.h. keine EC-
Für Versicherungsnehmer, die im Jahr 2010 kein Versicherungskennzeichen von uns erworben haben, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 5,-
Frage : Für welche Fahrzeuge brauche ich ein Versicherungskennzeichen?
Antwort :
Für Fahrräder mit Elektro-
Für Mofas bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit
Für Motorroller und Schaltmopeds bis 50ccm und max. 50km/h Höchtstgeschwindigkeit
Für Mehrspurfahrzeuge bis 50ccm Fremdzünder max. 50km/h Höchstgeschwindigkeit
Für Mehrspurfahrzeuge bis 500ccm Selbstzünder max. 50km/h Höchstgeschwindigkeit
Teilweise Elektroshopper ( Fahrzeuge für Gehbehinderte )
Frage : Muss ich mein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden?
Antwort :
Nein, das ist nicht nötig.
Frage : Wie lange ist mein Versicherungskennzeichen gültig?
Antwort :
Ab dem 1. März jeden Jahres müssen Sie ein neues Versicherungskennzeichen an Ihr Fahrzeug schrauben.
Frage : Ich habe es nicht geschafft mir ein neues Versicherungskennzeichen am 1. März zu kaufen. Habe ich trotzdem Versicherungsschutz?
Antwort :
Leider nicht........Die Polizei behält so etwas im Auge !!!!!
Frage : Kann man eine Vollkaskoversicherung abschließen?
Antwort :
Man kann schon, aber es steht in keinem Verhältnis zum Zeitwert des Fahrzeuges.
Frage : Gibt es denn jedenfalls Teilkasko?
Antwort :
Eine Teilkaskoversicherung kann man abschließen. In der Regel mit einem Selbstbehalt von ca. 150€
Frage : Wann sollte ich Teilkasko abschließen?
Antwort :
Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben.
Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Wenn Ihr Fahrzeug keinen Garagenplatz besitzt.
Frage : Welche Schäden sind mit der Haftpflicht abgedeckt?
Antwort :
Es sind nur die Schäden des Unfallgegners abgedeckt.
Frage : Ich habe meinen Roller frisiert und einen Unfall verursacht. Bezahlt meine Versicherung?
Antwort :
Nur wenn Du Glück hast........Versicherungsbedingungen lesen!!!!!!
Die Angaben bedürfen nicht der Vollständigkeit und der Richtigkeit.