Zweirad Koll Inh. S. Muelbe

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Versicherungskennzeichen

Motorroller

Sehr geehrte Kundschaft,
wir vertreiben die Versicherungskennzeichen der Württembergischen Versicherungsgesellschaft von der Argentur :


Im Schadensfall kontaktieren Sie bitte obige Argentur.

Frage : Was muss ich mitbringen um ein Versicherungskennzeichen zu erwerben?
Antwort :

  • Sie müssen die original Papiere, aus denen wir den Typ und die Fahrgerstellnummer ersehen können, mitbringen

  • Sollte es eine Mofa sein die umgerüstet wurde, brauchen wir die "TÜV"-Bescheinigung

  • Wir brauchen eine Unterschrift des Versicherungsnehmers oder des Vormunds

  • Das Versicherungskennzeichen kann nur BAR bezahlt werden! D.h. keine EC-Karte

  • Für Versicherungsnehmer, die im Jahr 2010 kein Versicherungskennzeichen von uns erworben haben, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 5,-


Frage : Für welche Fahrzeuge brauche ich ein Versicherungskennzeichen?
Antwort :

  • Für Fahrräder mit Elektro- oder Benzinmotor die ohne Muskelkraft fahren.

  • Für Mofas bis 25km/h Höchstgeschwindigkeit

  • Für Motorroller und Schaltmopeds bis 50ccm und max. 50km/h Höchtstgeschwindigkeit

  • Für Mehrspurfahrzeuge bis 50ccm Fremdzünder max. 50km/h Höchstgeschwindigkeit

  • Für Mehrspurfahrzeuge bis 500ccm Selbstzünder max. 50km/h Höchstgeschwindigkeit

  • Teilweise Elektroshopper ( Fahrzeuge für Gehbehinderte )


Frage : Muss ich mein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt anmelden?
Antwort :

  • Nein, das ist nicht nötig.


Frage : Wie lange ist mein Versicherungskennzeichen gültig?
Antwort :

  • Ab dem 1. März jeden Jahres müssen Sie ein neues Versicherungskennzeichen an Ihr Fahrzeug schrauben.


Frage : Ich habe es nicht geschafft mir ein neues Versicherungskennzeichen am 1. März zu kaufen. Habe ich trotzdem Versicherungsschutz?
Antwort :

  • Leider nicht........Die Polizei behält so etwas im Auge !!!!!



Frage : Kann man eine Vollkaskoversicherung abschließen?
Antwort :

  • Man kann schon, aber es steht in keinem Verhältnis zum Zeitwert des Fahrzeuges.


Frage : Gibt es denn jedenfalls Teilkasko?
Antwort :

  • Eine Teilkaskoversicherung kann man abschließen. In der Regel mit einem Selbstbehalt von ca. 150€


Frage : Wann sollte ich Teilkasko abschließen?
Antwort :

  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben.

  • Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.

  • Wenn Ihr Fahrzeug keinen Garagenplatz besitzt.


Frage : Welche Schäden sind mit der Haftpflicht abgedeckt?
Antwort :

  • Es sind nur die Schäden des Unfallgegners abgedeckt.


Frage : Ich habe meinen Roller frisiert und einen Unfall verursacht. Bezahlt meine Versicherung?
Antwort :

  • Nur wenn Du Glück hast........Versicherungsbedingungen lesen!!!!!!


Die Angaben bedürfen nicht der Vollständigkeit und der Richtigkeit.


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